Jugendklasse 1
Alle weiblichen und männlichen Schützen, die zu Beginn des Sportjahres mindestens 12 Jahre alt sind oder im Verlauf des Sportjahres höchstens 15 Jahre alt werden.

Jugendklasse 2
Alle weiblichen und männlichen Schützen, die zu Beginn des Sportjahres mindestens 15 Jahre alt sind oder im Verlauf des Sportjahres höchstens 21 Jahre alt werden.
Bei Bedarf kann durch die Ausschreibung eine zusätzliche Unterteilung in verschiedene Jugendklassen vorgenommen werden. Die Möglichkeit der Unterteilung der Jugendklassen gilt nur für die Disziplinen des BDS-Jugendprogramms (SHB Teil J Jugendwettbewerbe).

Damenklasse
Alle weiblichen Schützen, die zu Beginn des Sportjahres mindestens 21 Jahre alt sind.

Schützenklasse
Alle männlichen Schützen, die zu Beginn des Sportjahres mindestens 21 Jahre alt sind oder im Verlauf des Sportjahres 50 Jahre alt werden.

Altersklasse
Alle männlichen Schützen, die zu Beginn des Sportjahres mindestens 50 Jahre alt sind oder im Verlauf des Sportjahres 60 Jahre alt werden.

Seniorenklasse
Alle männlichen Schützen, die zu Beginn des Sportjahres mindestens 60 Jahre alt sind oder im Verlauf des Sportjahres 70 Jahre alt werden.

Super-Seniorenklasse
Alle männlichen Schützen, die zu Beginn des Sportjahres mindestens 70 Jahre alt sind.

Diversklasse
Alle diversen Personen, die zu Beginn des Sportjahres mindestens 21 Jahre alt sind.

Sicherheitsbestimmungen
Jedes  Schießen ist nur unter der Aufsicht einer vom Schießplatzbetreiber  benannten  Aufsichtsperson = Schießleiter durchzuführen.
Alle auf dem Schießstand befindliche Personen haben die Anordnungen des Schießleiters sofort zu befolgen!
Die Kommandos zur Freigabe und Sperre der Schießbahnen dürfen nur vom Schießleiter gegeben werden.
Das  Laden und Entladen der Waffen sowie das Vornehmen von Zielübungen sind  nur im Schützenstand und mit in Richtung zum Geschossfang zeigender  Mündung gestattet.
Schusswaffen sind unmittelbar nach Beendigung des Schießens zu entladen und die Magazine, sofern vorhanden, zu entnehmen.
Waffen  dürfen nur abgelegt werden, wenn sie entladen, vorhandene Magazine  entnommen und die Verschlüsse, soweit konstruktionsbedingt möglich,  geöffnet sind.
Im  Falle von Ladehemmungen oder sonstigen Störungen ist der Schießleiter  zu verständigen, die Waffe ist dabei weiterhin mit der Mündung in  Richtung Geschossfang zu halten.
Schützen,  die sich mit geladener Waffe in der Hand, im Schützenstand umdrehen  oder in anderer Weise Sich oder Andere gefährden, werden von der  weiteren Teilnahme am Schießen ausgeschlossen und vom Stand verwiesen.
Personen,  die durch ihr Verhalten den sicheren oder reibungslosen Ablauf einer  Veranstaltung stören, können vom Schießplatz verwiesen werden.
Rauchen und Alkoholgenuss ist an den Schützenständen generell untersagt!