Finanzordung des Neusorger Schützenverein e.V.
- Aufnahmegebühr 100,00€
Mitgliedsbeitrag pro Jahr
- pro Mitglied 150,00€
Im Mitgliedsbeitrag enthaltene Umlagen
- Beitrag für Dachverband BDS
- Schießplatznutzung Steinbach
Leistungen des Vereins an die Mitglieder
Erstattung der Startgebühren bei der Teilnahme an delegierten Wettkämpfen in Absprache mit dem Vorsitzenden bzw. Sportorganisator. Erstattung von Fahrkosten bei Einsatz als Schiessleiter und für Fahrten zu Anlässen bei denen der Verein offiziell repräsentiert wird. (Schützenfeste, Umzüge). Fahrtkosten werden mit 0,10€/km erstattet.
Beitragszahlung
Zu zahlende Beitäge werden vom Schatzmeister per Rechnung erhoben und sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist auf das angegebene Vereinskonto zu überweisen. Mitglieder, die als Neuzugänge im laufenden Jahr aufgenommen werden, haben unabhängig vom Eintrittsdatum, die Aufnahmegebühr in voller Höhe und den Jahresbeitrag anteilig halbjährig zu entrichten.
beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung von Beiträgen oder Umlagen.
Mitglieder die Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen können per Vorstandsbeschluss aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Arbeitsstunden
Jedes ordentliche Mitglied hat 15 Stunden an gemeinnütziger Arbeit an den Verein zu leisten. Bei Nichtleistung sind für jede Fehlstunde 7,00€ an die Vereinskasse zu entrichten.
Der hat jedem Mitglied die Ableistung seiner Arbeitsstunden zu ermöglichen. Die zu leistenden Arbeitsstunden sind mit dem Verantwortlichen abzustimmen und abzurechnen. Schließleiterstnden werden als Arbeitsstunden angerechnet.
Vorstandsmitglieder
Vorstandsmitglieder sind von Pflichtarbeitsstunden befreit. Sie leisten ihren Anteil an gemeinnütziger Arbeit in Form von Vorstandsarbeit entsprechend ihrer Wahlfunktion.
Als Ausgleich für Mehrbelastungen zahlen Vorstandsmitglieder einen um 50% ermäßigten Jahresbeitrag.